Die französische Behörde für Medizinprodukte (Afssaps) hat mit sofortiger Wirkung den Einsatz von injizierbaren Füllmaterialien wie z.B. Hyaluronsäure zur ästhetischen Brustvergrößerung verboten. Laut der Behörde ist es durch den Einsatz dieser Füllmaterialien bisher zu keinem unerwünschtem schwerwiegenden Zwischenfall gekommen. Jedoch wurde als Begründung für das Verbot eine mögliche Interferenz beim frühen Erkennen von Brustkrebs angeführt. Insbesondere kann das eingebrachte Füllmaterial beim Abtasten sowie bei der bildgebenden Darstellung der Brust (Mammographie) eine Beurteilung unmöglich machen. Anders sieht dies laut französischer Behörde bei der Verwendung von injiziertem Eigenfett oder einer Brustvergrößerung durch Silikon-Brustprothesen aus. Hier kann die Brustkrebsfrüherkennung in gewohnter Weise durchgeführt werden.
Die Fachärzte der Erich-Lexer-Klinik und der Abteilung Plastische und Handchirurgie der Universitätsklinik Freiburg empfehlen die Verwendung von qualitativ hochwertigen Silikon-Brustprothesen oder eine sachgerecht indizierte und durchgeführte Eigenfettinjektion. Diese Eingriffe führen zu einer dauerhaften und risikoarmen Vergrößerung der Brust. Die wissenschaftliche Stellungnahme der französischen Behörde für Medizinprodukte (Afssaps) finden Sie hier.