Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie".

Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde. Es bleibt anzumerken, dass allein der Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" geschützt ist. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.
Ästhetische Chirurgie
"Ästhetische Chirurgie" ist ein integrierter Bestandteil des Faches "Plastische Chirurgie", das eine eigene anerkannte Facharztausbildung mit entsprechenden Prüfungen beinhaltet.
Gütesiegel: Mitglieder der Fachgesellschaft DGPRÄC

Um eine herausragende Qualifizierung ihrer Mitglieder auf breiter Basis sicherzustellen, hat die "Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Wiederherstellungschirurgie (DGPRÄC) ein Fortbildungs- Programm entworfen, das für ihre Mitglieder verpflichtenden Charakter hat. Die Operateure an der Erich-Lexer-Klinik sind alle erfahrene plastisch-chirurgische Fachärzte und Mitglieder der Fachgesellschaft DGPRÄC.